Die Nachhaltigen Entwicklungsziele und das Grundgesetz

Was haben die SDGs mit dem Grundgesetz zu tun?

Die Ziele für Nachhaltige Entwicklung wurden 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, bis 2030 durch das Erreichen von 17 konkreten Zielen das Leben aller Menschen auf dieser Welt zu verbessern. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Englisch: Sustainable Developement Goals, kurz SDGs) werden deshalb auch Agenda 2030 oder Weltzukunftsvertrag genannt. Die Ziele basieren auf 5 Grundprinzipien:

• Mensch – Die Würde des Menschen muss geschützt werden. Hunger und Armut müssen bekampft werden

• Partnerschaft – nur durch globale Zusammenarbeit können die Ziele erreicht werden

• Erde – der Klimawandel muss bekämpft und unsere Lebensgrundlagen bewahrt werden

• Frieden – Kriege beenden, gute Regierungsführung und gerechte staatliche Institutionen schaffen

• Wohlstand – eine gerechte Globalisierung soll Wohlstand für alle schaffen, niemand darf zurückbleiben

Die Grundrechte sind die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes. Sie bilden den Kern der 1949 verabschiedeten deutschen Verfassung und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands. Die Grundrechte basieren auf den Ideen der universellen Menschenrechte. Das Grundgesetz verpflichten den Staat dazu, aktiv zu handeln, damit seine Bürger*innen die Grundrechte wahrnehmen können. Andererseits setzt es dem Staat klare Grenzen in seiner Gewaltausübung.

In gewisser Hinsicht lassen sich die nachhaltigen Entwicklungsziele als konsequente Weiterentwicklung der Grundrechte betrachten. Nur benennen die SDGs konkrete Ziele, einen festen Zeitrahmen und betreffen alle Menschen auf dieser Erde. So selbstverständlich wie die Grundrechte für die Menschen in Deutschland sind, sollten wir uns auch auf die Nachhaltigkeitsziele berufen können.

Besonders für die von die Mehrfachdiskriminierung betroffenen Migrant*innen stehen sowohl die Grundrechte als auch die Nachhaltigen Entwicklungsziele häufig im starken Gegensatz zur erlebten Realität. Rassismus, Diskriminierung, Sexismus und Ausbeutung verhindern die Umsetzung der Vision des würdevollen Zusammenlebens, das den SDGs und dem Grundgesetz zugrundeliegt.