[PM] Aktuelle Informationen zu Ausreise aus Afghanistan

Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes sollen derzeit ausschließlich

  1. Ortskräfte, die ab dem Jahr 2013 beschäftigt waren, und
  2. besonders gefährdete Afghan:innen, denen bereits eine Ausreise mit der Bundeswehr zugesagt wurde,

die Möglichkeit erhalten, über einen Nachbarstaat nach Deutschland einzureisen.

Hier finden Sie aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes:

Informationen des Auswärtigen Amtes zur weiteren Unterstützung für afghanische Schutzbedürftige und deutsche Staatsangehörige: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg

Darin enthalten sind Informationen für folgende Personengruppen:

1. in Afghanistan verbliebene deutsche Staatsangehörige

Deutsche Staatsangehörige, die sich nach Ende der militärischen Evakuierung weiterhin in Afghanistan aufhalten und bereits unter ELEFAND registriert waren, werden dringend gebeten, sich unter afg.diplo.de zu registrieren. […] Ferner können deutsche Staatsangehörige die Notfallhotline des Auswärtigen Amts anrufen (030-18 17 1000) oder das Auswärtige Amt anschreiben (040-krise19@diplo.de) – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.de erfolgen.

2. Ortskräfte mit gültigen Pass & Visum

Ortskräfte mit einem gültigen Pass und Visum und der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, teilen dies bitte ihren früheren Arbeitgebern mit. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht. […]

3. Ortskräfte mit gültigem Pass, Aufnahmezusage, aber ohne Visum

Ortskräfte, die noch kein Visum erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihren früheren Arbeitgeber in Verbindung. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht. […]

4. Ortskräfte ohne Aufnahmezusage

Auch nach Ende der Evakuierungsflüge haben ehemalige Ortskräfte die Möglichkeit, über Ihren vormaligen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige sowie einen Antrag nach dem Ortskräfteverfahren zu stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete. Ansprechpartner hierfür ist der frühere Arbeitgeber.

Für ehemalige Beschäftige deutschen Auslandvertretungen in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht. […]

5. besonders gefährdete Afghan:innen mit Aufnahmezusage

Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, die die Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat, und denen wir eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt hatten, erhalten ebenfalls die Möglichkeit einer Einreise über die Nachbarstaaten. Für betroffene Personen bedeutet das: Das Auswärtige Amt wird sie aktiv kontaktieren und informieren, wenn für Sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Ist dies der Fall, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visabeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

6. afghanische Staatsangehörige im laufenden Familiennachzugsverfahren oder mit gültigem Aufenthaltstitel

Wenn sich afghanische Staatsangehörige mit laufenden Familienzusammenführungs-Verfahren bzw. mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel (z.B. Studium) an unsere Botschaften in den Nachbarstaaten wenden, können unsere Auslandsvertretungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit den deutschen Innenbehörden bei der Bearbeitung der Anträge und der Ausreise nach Deutschland unterstützen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden.

Weitere Personengruppen

Ortskräfte des BMZ

E-Mail an: okv@bmz.bund.de

Siehe: https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan/ortskraefte

Ortskräfte der GIZ

E-Mail an: okv-afghanistan@giz.de (personenbezogene Ausreise­anfragen)

E-Mail: afghanistan-info@giz.de (allgemeine, personen­unge­bundene Anfragen)

Siehe: https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan/ortskraefte

Gefährdete Journalist:innen

E-Mail an: nothilfe@reporter-ohne-grenzen.de

Wichtige Infos: Name, Geburtsdatum, Pass- oder ID Nummer, Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Ort sowie (wenn möglich): Presseausweis, Links zur journalistischen Arbeiten und Arbeitsverträge, Empfehlungsschreiben etc.

Quellen:

https://www.fluechtlingsrat-mv.de/afghanistan-unterstuetzung-fuer-deutsche-staatsangehoerige-und-schutzbeduerftige/7557/

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg